22.05.2024

E-Mobility 2.0: Überfälliges Update für E-Scooter und Co.

Die Jungen Liberalen Darmstadt fordern eine Reform der Regulierung von Elektrokleinstfarzeugen (eKF) (E-Scooter, Segways etc.) insofern, dass:

  1. auch eKF ohne Lenk- oder Haltestange (bspw. Monowheels oder E-Boards) für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden,
  2. die Tempobegrenzung für E-Scooter von 20 auf 25 km/h und außerdem für Pedelecs von 25 auf 30 km/h angehoben wird und
  3. die Mitnahme von eKF im oberirdischen ÖPNV grundsätzlich gestattet wird.

Begründung

Elektrokleinstfahrzeuge sind emissionsfrei und tragen zur Reduktion von Luftverschmutzung und Lärmbelastung in Städten bei. Durch die Zulassung von lenkerlosen eKF sowie die Erhöhung der Tempobegrenzungen wird der Einsatz dieser umweltfreundlichen Verkehrsmittel attraktiver. eKF bieten insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität (bspw. fehlender Führerschein) oder finanziellen Ressourcen eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Zu Punkt 1

Elektrokleinstfahrzeuge werden aktuell in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) reguliert, die 2019 eingeführt und seither nicht mehr geändert wurde. Laut eKFV müssen eKF eine Lenk- oder Haltestange besitzen. Damals waren lenkerlose eKF schlicht noch kein Thema, da sie technisch nicht ausgereift waren. Mittlerweile sind lenkerlose eKF marktfähig, sicher genug und in manchen Ländern wie den USA verbreitet. Durch die Vorschrift einer Lenk- oder Haltestange ist die Benutzung von lenkerlosen eKF im öffentlichen Straßenverkehr de facto verboten. Dieser Umstand entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und sollte daher geupdated werden.

Durch die Anpassung der Gesetze wird der Weg für technologische Innovationen geebnet und der Marktzugang für neue eKF erleichtert. Dies kann die Entwicklung und Verbreitung neuer, sicherer und effizienter Verkehrsmittel fördern, was wiederum positive wirtschaftliche Impulse und eine Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland zur Folge haben kann.

Zu Punkt 2

Eine Erhöhung der Tempobegrenzung ermöglicht eine bessere Angleichung der Geschwindigkeit an andere Verkehrsteilnehmer. Das ist besonders beim Pedelec für Tempo-30-Zonen der Fall, wenn kein Radweg vorhanden ist. E-Scooter-Fahrer sind durch das angehobene Maximaltempo weniger häufig ein Hindernis auf Radwegen für die oftmals schnelleren Radfahrer. Die Tempoerhöhung soll außerdem beide Verkehrsmittel attraktiver für längere Strecken machen, eine Entlastung für den ÖPNV. Der Anreiz, illegale Modifikationen am Verkehrsmittel vorzunehmen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu umgehen, wird geringer.

Zu Punkt 3

In manchen Verkehrsbetrieben und Städten besteht ein generelles Mitnahmeverbot von eKF im ÖPNV. Dies geht zurück auf eine Empfehlung vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV zu untersagen. Ursache sind Brände von E-Scootern und E-Bikes in U-Bahnen, bspw. 2022 in Spanien. Allerdings gab es in Deutschland noch keine vergleichbaren Fälle. Außerdem gelten für in Deutschland zugelassene E-Scooter höhere technische Sicherheitsvorschriften. E-Scooter von der Mitnahme selbst im oberirdischen ÖPNV auszuschließen, steht daher nicht im Verhältnis zum Risiko: Ein Bus ist deutlich schneller und einfacher evakuiert als eine U-Bahn.

Zudem kann die Mitnahme von eKF im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Modal Split verbessern, indem sie nahtlose Verbindungen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln ermöglicht und damit die Attraktivität des ÖPNVs und eKFs erhöht.

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